Dies umfasst jegliche Schmerzensgeld- und Schadenersatzforderungen, die z.B. durch Beratungsfehler, medizinische Behandlungsfehler, Verletzung von Verträgen aber auch nach Unfällen entstanden sind.
Nach vorheriger Prüfung der Rechtsgrundlage leiste ich für Sie außergerichtliche Schadensregulierung sowie - bei strittigen Ansprüchen - die gerichtliche Durchsetzung von Reparaturkosten, Schmerzensgeld, Verdienstentgang und Ersatz für alle anderen Ihnen erwachsenen Nachteile.
Im Falle einer Rechtschutzversicherung übernehme ich gerne die Prüfung der Kostendeckung für Sie.