Rechtsanwaltskanzlei Stöhr Gmunden

Firmengründung, Gesellschaftsrecht

Unternehmensrecht-Neugründung-Wechsel-Gesellschaftsform

 

Sowohl bei der Neugründung einer Firma als auch bei einem Wechsel der Gesellschaftsform berate ich Sie gerne, wenn gewünscht auch in Kooperation mit einem Steuerberater, bei der Wahl, der für Sie geeigneten Gesellschaftsform.
 

 

 

Meine Leistung umfasst sowohl die Errichtung des Gesellschaftsvertrages als auch die Anmeldung beim zuständigen Firmenbuch sowie die Abwicklung von Übergaben des Betriebes z.B. an die nächste Generation oder auch dem Verkauf Ihrer Firma.