Rechtsanwaltskanzlei Stöhr Gmunden

Ehe- und Familienrecht

FamilienrechtDas Familienrecht Österreichs umfasst das Eherecht, das Recht zwischen Eltern und Kindern (insbes. Kindschaftsrecht) und die Obsorge einer anderen Person.
 
Manchmal ist es sinnvoll, sich bereits vor der Eheschließung über die Vermögensaufteilung oder der Kindesobsorge im Falle einer Trennung beraten zu lassen und bei Bedarf mittels Ehevertrag zu regeln.

  

Sollten bereits Kinder aus eine vorherigen Beziehung da sein, berate ich Sie gerne über die etwaigen Obsorgepflichten und die Erbrechtsfolge.

Es gibt wohl kein Rechtsgebiet, welches mehr in das Privatleben eingreift und daher ist dieses auch oft sehr emotionsbelastet, wenn es im Falle einer Trennung um Fragen der Kindesobsorge und die Aufteilung des Vermögens geht.
Um meinen Mandanten lange Prozesse, hohe Gerichtskosten und auch persönliche Angriffe und Kränkungen zu ersparen und auch im Sinne des Kindeswohls, strebe ich, sofern dies gewünscht wird, eine einvernehmliche Lösung an.