Rechtsanwaltskanzlei Stöhr Gmunden

Erben, Vererben, Übergeben und Verlassenschaftsabhandlungen

Erben-Schenken-VerlassenschaftenÜbergeben und Vererben ist ein sehr sensibles Thema und professionelle Hilfe und Unterstützung ratsam. Gerne berate ich Sie bei der Verfassung Ihres letzten Willens und führe auch auf Ihren Wunsch die Registrierung im zentralen Testamentsregister durch.

Im Falle einer Übergabe gilt es vieles zu beachten um Übergeber und Übernehmer abzusichern und um ein gegenseitiges Miteinander im Familienverband weiterhin gewährleisten zu können.

Meine Leistung umfasst die eingehende und kompetente Beratung und die Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten sowie die Erstellung und grundbücherliche Durchführung des Übergabevertrages als auch die Berechnung und Abfuhr der anfallenden Gebühren und Steuern.

Die Vertragsformen einer „Schenkung auf den Todesfall“, “Schenkung zu Lebzeiten“ oder auch dem sogenannten „Pflichteilsverzicht“ bieten zusätzliche Möglichkeiten.

Weiters übernehme ich auch die gesamte Durchführung und Abwicklung eines Verlassenschaftsverfahrens.

Sie haben Ihren Pflichtteil nicht erhalten oder das Gefühl Sie wurden in der Erbfolge übergangen?      Gerne berate und vertrete ich Sie hier bei der Prüfung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche.